Montag, 25. Mai 2009

Die ersten eigenen vier Wände

Es gibt viele Gründe sich auf die ersten eigenen vier Wände zu freuen. Ob man nun mit dem ersten Job auszieht, oder vielleicht zum Studienbeginn, es beginnt ein aufregendes Abenteuer. Bei allem Übermut sollte man aber nicht vergessen, das Projekt „Wohnung“ auch gut durchzuplanen. Zuallererst gilt es natürlich eine geeignete Wohnung zu finden. Nützlich sind hier Inserate in Tageszeitungen, Wohnungsbörsen im Internet, oder auch Anschläge direkt an der Uni. Dabei gibt es viele Dinge zu beachten, an die man möglicherweise nicht sofort denkt. Am allerwichtigsten sind natürlich die eigenen finanziellen Möglichkeiten. Daher sollte man sich nicht nur an der Höhe der Miete selbst, sondern auch an den Betriebskosten und den eventuell anfallenden Maklerkosten orientieren. Die Maklerkosten können unter Umständen bis zum dreifachen der Monatsmiete betragen, sind allerdings zumeist verhandelbar. Manchmal ist auch eine Ablöse für diverse Investitionen fällig. Außerdem wird oftmals eine Kaution eingehoben, die ebenfalls bis zur Höhe der dreifachen Miete reichen kann. Wenn sich dann die perfekte Wohnung gefunden hat, beginnen oftmals erst die Probleme – beginnend bei der Finanzierung. Die wenigsten jungen Erwachsenen haben genug Geld beiseite gelegt, um sich locker aus der Tasche eine komplette Wohnungseinrichtung zu finanzieren, ganz zu schweigen von den noch fehlenden Gebrauchsgegenständen wie etwa Geschirr oder Handtücher.

Wenn man dies alles zusammen zählt, muss man für den Einstieg in die Selbständigkeit schon ordentlich viel Geld investieren. Natürlich besteht auch hier die Möglichkeit Kredite aufzunehmen. Zu diesem Zweck gibt es verschiedenste Studentenkredite oder auch Umzugskredite die kleinere Summen zu günstigen Konditionen möglich machen. Der ein oder andere hat vielleicht fleißig in einen Bausparvertrag investiert und hat sich pünktlich zum Auszug über ein kleines Sümmchen gefreut. Für Studenten gibt es weiters auch oftmals Förderungen, die das Haushaltskonto für den Anfang aufstocken. Außerdem kann man sicherlich das ein oder andere Möbelstück aus der elterlichen Wohnung mitnehmen, und sich dadurch ein paar Euro sparen.

Montag, 18. Mai 2009

Die Bedeutung von einem Kostenerstattungsprinzip

Wenn durch eine Versicherung Behandlungskosten erstattet werden, wie es beispielsweise bei der ARAG Z100 der Fall ist, dann kann prinzipiell einmal zwischen zwei Varianten gewählt werden. Entweder nach einem Kostenerstattungsprinzip oder einem Sachleistungsprinzip. Zweiteres deckt durch die gesetzliche Krankenversicherung jene Kosten einer Behandlung, die vom Arzt oder der Versicherung als ausreichend angesehen werden. Das heißt, es wird gerade soviel gedeckt wie zur Gesundung bzw. zu einer Basisbehandlung notwendig ist. Alles was darüber hinaus geht, muss vom Patienten selber bezahlt werden. Ein wenig anders sieht die Handhabung beim Kostenerstattungsprinzip aus. Voraussetzung hierfür ist, dass der Patient ein Privatpatient ist. Das heißt, er zahlt seine Versicherung selbst und auch die Arztrechnungen werden direkt vom Patienten beglichen. Erst nach vollständiger Begleichung der Kosten hat der Patient die Möglichkeit die Rechnungen bei der jeweiligen Krankenversicherung einzureichen, um einen Gutteil oder einen bestimmten Teilbetrag der Behandlung wieder zurück zu erhalten. Für die Refundierung werden meist fix definierte Prozentsätze angewandt. Einerseits hat der Patient hier höhere Kosten selbst zu tragen, durch den Selbstbehalt und der Selbstversicherung.

Andererseits birgt dieses System der Selbstversicherung auch Vorteile in sich. Denn zum einen bleiben die Kosten für den Patienten somit gut ersichtlich und zum anderen erhält der Patient auch die Leistung und Behandlung, die er sich wünscht oder die er fordert. Denn wer zahlt, gibt den Ton vor! Das ist auch im Ärztewesen nicht sehr viel anders, als in anderen Branchen. Und darüber hinaus kann sich der Patient oder Selbstversicherer ja einen Teil der Kosten von der Krankenversicherungsanstalt zurückholen. Hier gilt es einige Regeln und Vorschriften einzuhalten, sowie vorgegebene Fristen zu berücksichtigen. Aber weiters handelt es sich dabei um einen definierten Vorgang, der immer gleich zu behandeln ist. Beide Prinzipien, das Sachleistungsprinzip und das Kostenerstattungsprinzip haben ihre Vorzüge, es kommt auf die jeweilige persönliche Situation drauf an, wofür die Entscheidung für sich selbst getroffen wird.